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27.01.2022 00:34 imago

20.000 Euro Schadensersatz und Psychotherapie - für einen Hund!

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Der Unfallverursacher sei mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 20 Stundenkilometern über das Gelände gefahren und habe den Hund an der linken Vorderpfote erfasst.

Die zuständige Richterin entschied, der angeleinte Hund habe keine typische Tiergefahr verwirklicht, ein Mitverschulden des Halters sei damit ausgeschlossen. Deshalb müssen der Autofahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen. Die Richterin vernahm Zeugen zum Unfallhergang und hörte einen Gutachter zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten. Der Autofahrer und dessen Versicherung müssen auch für zukünftige Verletzungsfolgen haften.