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Kinder bis 14 Jahre noch vollständig Geimpfte und Genesene in Betracht gezogen. Diese werden also nicht mitgezählt. Zudem wurde beschlossen, dass Treffen von Kinder bis 14 Jahren ebenfalls auf maximal zehn Personen zu beschränken. In diesem Fall dürfen die Kinder allerdings aus beliebig vielen Haushalten stammen.
Wie die Behörden weiter informieren, sollen gastronomische Betriebe weiter geöffnet bleiben. Allerdings dürfen diese nun wieder lediglich 50 % ihrer Kapazitäten belegen. Sämtliche Gäste werden dann nur noch an den Tischen bewirtet werden. Für den Eintritt in die Lokale im Innenbereich muss entweder ein negatives Testergebnis oder ein Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt werden. Im Außenbereich darf ebenfalls nur an Tischen bewirtet werden. Dort müssen die Gäste aber kein negatives Testergebnis vorlegen. Gastronomiebetriebe dürfen dann im Außenbereich private Feiern lediglich mit 50 Personen durchführen. Zusätzlich müssen in diesem Fall alle Gäste ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder einen Genesungsnachweis vorweisen können. Bis auf weiteres werden zudem sämtliche Clubs und Diskotheken wieder geschlossen werden.
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