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Wer hingegen per Flugzeug nach Deutschland zurückkehrt, für den gelten auch weiterhin die im Reiseverkehr angewendeten Regeln und Schutzmaßnahmen. Dies bedeutet, dass jeder Flugpassagier vor dem Abflug ein negatives Testergebnis oder den Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung von einer Ansteckung mit Covid-19 vorweisen muss, um im Flieger befördert zu werden.
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