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Verschwundener deutscher Milliardär für tot erklärt - Das passiert mit seinem Vermögen

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Verschwundener deutscher Milliardär für tot erklärt - Das passiert mit seinem Vermögen
14.05.2022 23:35 von SimoSymbolbild imago

Vor einigen Monaten hatten Medienberichte angedeutet, dass es Zweifel am Tod des als erfahrenen Skiläufers bekannten Haub gegeben habe. Diese Zweifel konnten allerdings bei der Verhandlung vor Gericht offenbar nicht belegt werden. "Zur Akte vorgetragene anderslautende Meinungen fußen auf Möglichkeiten, Vermutungen und nicht prüfbaren Unterlagen", schreibt das Gericht in seinem Urteil. Diese entstandenen Gerüchte seien nicht ausreichen, um "die ernstlichen Zweifel am Fortleben des Verschollenen zu beseitigen". Aus diesem Grund gab das Gericht jetzt dem Antrag auf Todeserklärung des Milliardärs statt. Als Todeszeitpunkt wurde vom Gericht der 7. April 2018 um 24.00 Uhr festgesetzt. Nach dem Verschwinden von Haub hatte dessen jüngerer Bruder Christian die Verantwortung in dem Unternehmen übernommen. Allerdings schwellt seitdem ein Machtkampf in dem Konzern zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören. Zuvor hatte der Konzern zu je einem Drittel Karl-Erivan Haub und dem gegenwärtigen Chef Christian Haub gehört. Die restlichen Anteile befinden sich im Besitz des 3. Bruder Georg Haub.

Hickhack um verschollenen Karl-Erivan Haub soll mit Todeserklärung beendet werden

Zunächst hatte sich offenbar vor allem Karin Haub, die Ehefrau des Verschollenen, gegen die Beantragung einer Todeserklärung ausgesprochen. Doch schließlich hatte sie Anfang 2021 ihre Meinung geändert. Offenbar steht ein Verkauf der Anteile ihres nun für tot erklärten Mannes unmittelbar bevor. Diese sollen in den Besitz des aktuellen Chefs Christian Haub übergehen. Vorausgegangen waren diesem Deal offenbar harte Verhandlungen. Dies bestätigen die Anwälte der beiden Seiten Mark Binz und Peter Gauweiler. Es seien "sehr harte Verhandlungen" geführt worden. Nun sollen die Anteile vermutlich noch im Mai verkauft werden. Dafür sollen die Erben des verstorbenen Karl-Erivan Haub rund 1,1 Milliarden Euro erhalten.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts könnte theoretisch noch innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Sollte dies nicht geschehen, wäre die Todeserklärung in genau einem Monat rechtskräftig.

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