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Innenminister Seehofer will Corona-Regeln per Bundesgesetz vereinheitlichen! Schluss mit Flckenteppich!

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Innenminister Seehofer will Corona-Regeln per Bundesgesetz vereinheitlichen! Schluss mit Flckenteppich!
04.04.2022 23:35 von PeterSymbolbild imago

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus in allen Bundesländern unterschiedlich. Kein Wunder also, dass viele Menschen dabei schon einmal die Übersicht verlieren können. Nun will Innenminister Horst Seehofer dieses Problem mit einer einheitlichen Regelung per Bundesgesetz regeln.

„Es gibt die große Sehnsucht in der Bevölkerung nach einheitlichen Regeln“, machte Seehofer am Wochenende deutlich.

Gibt es bald bundeseinheitliche Regeln in der Corona-Pandemie?

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Werden in absehbarer Zukunft in "gelben“ Landkreisen bald dieselben Corona-Regeln gelten, wie in Gebieten mit stark erhöhter Sieben-Tage-Inzidenz? Bundesinnenminister Horst Seehofer (71, CSU) will sich offenbar ab sofort für eine einheitliche Regelung der Maßnahmen einsetzen. Mit dieser Maßnahme soll es dann möglich werden die Pandemie noch konsequenter einzudämmen. "Es gibt die große Sehnsucht in der Bevölkerung nach einheitlichen Regeln. Mein Vorschlag ist deshalb, die einheitlichen Regeln durch ein Bundesgesetz festzulegen“, erklärte Seehofer gegenüber der Zeiung "Welt am Sonntag". "Dieses Gesetz sollte genau vorschreiben, welche Schritte bei den jeweiligen Inzidenzwerten unternommen werden müssten – von der Verschärfung bis zur Lockerung“, machte Seehofer seine Vorstellungen deutlich. Mit Sicherheit wäre dies ein Möglichkeit, um sich vom bundesweiten Flickenteppich der Länderbeschlüsse zu verabschieden. Damit stellt sich Seehofer nun auf die Seite von Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU). Diese hatte bereits am letzten Sonnntag mit bundeseinheitlichen Maßnahmen gedroht, falls die Bundesländer nicht konsequent die vereinbarte "Notbremse" einsetzen würden. "Das ist mein Amtseid, das ist meine Verpflichtung“, hatte Merkel angekündigt und dabei auf die Möglichkeiten verwiesen, die ihr das Infektionsschutzgesetz einräume.

Entscheidung sollen nach Ostern fallen

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