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Erneuter CORONA-AUSBRUCH - 54 neue Corona-Fälle in Schlachtbetrieb

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Erneuter CORONA-AUSBRUCH - 54 neue Corona-Fälle in Schlachtbetrieb
22.05.2021 23:33 von FrankSymbolbild imago

Erste Konsequenzen auf die Ansteckungen

Die hygienischen Zustände in der Fleischindustrie sind jetzt auch unter den Politikern ein Thema. Das Bundeskabinett hat nun auf die massenhaften Corona-Infektionen reagiert. Ab 2021 dürfen in Schlachtbetrieben keine Werkverträge mehr abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch zukünftig nur von eigenen Arbeitnehmern des jeweiligen Betriebes zulässig sein soll. Dies gilt nach dem Beschluß des Bundeskabinetts für Großbetriebe, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung sind. Als Folge auf die hohe Anzahl an infizierten Mitarbeitern hatte die Landesregierung in Niedersachsen außerdem Massentests für alle Fleischverarbeitungsbetriebe angeordnet, die Subunternehmen mit dieser Arbeit betreuen.

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