Die Polizei konnte zwei Tatverdächtige ermitteln, gegen die das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wegen des Vorwurfs des Drogenhandels in nicht geringer Menge Haftbefehl erlassen hat. Gegen einen der Tatverdächtigen wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Allerdings besteht gegen beide Männer kein dringender Tatverdacht im Zusammenhang mit dem Todesfall. Das legt den Verdacht nahe, dass der 17-Jährige infolge des Drogenkonsums starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. Die Ermittlungen dazu dauern an.