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Nachdem dieser keinen akuten medizinischen Handlungsbedarf feststellen konnte, wurde er seiner Lebensgefährtin in Obhut gegeben. Diese bezahlte auch die erforderliche Geldstrafe in Höhe von 150,- Euro, wodurch dem 27-Jährigen letztlich eine 10-tägige Freiheitsstrafe erspart blieb.
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