Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungsverfahren
Unterdessen hat das Magazin Wir berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Fulda in diesem Zusammenhang tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Dort wird man nun prüfen ob ein ausreichender Tatverdacht besteht und ob ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Allerdings gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss der Ermittlungen und einer eventuellen Verhandlung vor Gericht erst einmal die Unschuldsvermutung. Bleibt zu hoffen, dass sich Florian Silbereisen und Songtexter Klaus Dehm doch noch außergerichtlich einigen, um juristische Probleme oder einen handfesten Skandal zu vermeiden.