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Hartes Urteil nach Mord nach Masken-Streit! Tankstellen-Killer zu lebenslanger Haft verurteilt

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Hartes Urteil nach Mord nach Masken-Streit!  Tankstellen-Killer zu lebenslanger Haft verurteilt
17.09.2023 23:34 von TorbenSymbolbild imago

Vor fast genau einem Jahr hatte der 50-jährige Mario N. an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein einen schrecklichen Mord begangen. Dafür wurde der Mann nun zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen vorsätzlichen Mordes und Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt. Vor der Tat war der Mann in der Tankstelle mit seinem späteren Opfer, dem Aushilfs-Kassierer Alex W. (20) in eine verbale Auseinandersetzung verwickelt worden, weil er sich weigerte eine Maske zu tragen. Kurze Zeit nach dem Streit kehrte Mario N. dann mit einer Waffe zur Tankstelle zurück und erschoss sein Opfer kaltblütig.

Lebenslange Haft für Tankstellenkiller

Heute wurde nun das Urteil in diesem schrecklichen Verbrechen gesprochen. Die Vorsitzende Richterin Dr. Claudia Büch-Schmitz verurteilte den Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe. Im Anschluss an das Urteil schlug die Mutter des Opfers die Hände vors Gesicht und brach in Tränen aus. Der Täter nahm das Urteil mit starrem und frustriertem Blick zur Kenntnis. In der Urteilsbegründung erklärt die Richterin, dass der Täter heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt habe. Das Tatgeschehen deute darauf hin, dass das Opfer arg-und wehrlos gewesen sei, da der Angeklagte die Waffe erst unmittelbar vor den Schüssen gezogen hatte. Als Tatmotiv sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte sein Opfer wegen der Maßregelung bei der vorausgegangenen verbalen Auseinandersetzungen erschossen habe. Im Anschluss an die Tat hatte der Täter seinem Schwager eine Textnachricht geschickt, in der er sagte: “Ich habe das Arschloch erschossen. Ich hab's getan.“ Nach Einschätzung der Richterin handele es sich außerdem um ein politisches Motiv. Mit diesem Mord habe der als Corona-Leugner bekannte Mario N. ein Zeichen setzen wollen. Von Seiten der Staatsanwaltschaft war eine lebenslange Freiheitsstrafe und zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert worden. Die Verteidigung des Angeklagten hoffte dagegen auf eine Verurteilung wegen Totschlags.

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