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Sowohl das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als auch das Bundesamt für Arbeitsschutz haben mittlerweile eine Untersagungsverfügung erlassen. Noch ist unklar wie viele Masken der Marke "Air Queen Breeze" sich im Umlauf befinden. Deshalb werden nun die betroffenen Chargen der Masken angegeben, die man zukünftig nicht mehr verwendet sollte. Diese "Air Queen Breeze"-Masken haben auf ihren Verpackungen folgende Chargennummern aufgedruckt: T211005-FFP2 WL, T211105-FFP2 WL,
T211206-FFP2 WL, T211229-FFP2 WL, T220207-FFP2 WL .
T220310-FFP2 WL und GTIN: 4260698610233. Wer solche Masken in seinem Besitz hat, sollte diese nach Möglichkeit nicht mehr benutzen.
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