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Ungeimpfte müssen entlassen werden! Ab 15 März gilt Impfpflicht für Beschäftigte - Saftiges Bußgeld oder Kündigung drohen!

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Ungeimpfte müssen entlassen werden! Ab 15 März gilt Impfpflicht für Beschäftigte - Saftiges Bußgeld oder Kündigung drohen!
18.01.2023 00:36 von FrankSymbolbild imago

Ab dem 15. März wird es ernst. Denn bis zu diesem Datum müssen Mitarbeiter manchen Branchen sich vollumfänglich gegen Covid-19 impfen lassen. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht neben saftigen Bußgeldern auch die Kündigung.

Impfpflicht für bestimmte Berufsbranchen gilt ab 15. März

Am 15. März tritt die Impfpflicht gegen das Coronavirus für die Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Pflegeberufen in Kraft. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen kann, der muss von Seiten seines Arbeitgebers mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen. Dies jedenfalls geht aus einem Informationsblatt des Deutschen Hausärzteverbandes hervor. Über die Existenz dieses Schreibens hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete. Diese berufsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass sich alle Mitarbeiter in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März impfen lassen müssen, um keine Gefahr für Patienten und Pflegebedürftige darzustellen. Mitarbeiter, die den Nachweis einer Impfung verweigern, könnten vom Gesundheitsamt dann mit einem Verbot zum Betreten ihres Arbeitsplatzes belegt werden. "In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen", heißt es in dem Informationsblatt.

Ungeimpfte Mitarbeiter müssen mit Kündigung rechnen

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