In der letzte Sitzung des Bundestages vor den im September anstehende Bundestagswahlen hat der deutsche Bundestag am Dienstag noch einmal neue Coronaregeln beschlossen. So soll zuküftig das Augenmerk auf die Anzahl der Hospitalisierungen statt auf den Inzidenzwert gelegt werden. Außerdem werden Impfabfragen in Schulen, Kitas und Pflegeheimen möglich. Diese Änderungen werden nun auch im Infektionsschutzgesetz verankert werden.
Damit der Kampf gegen die Corona-Pandemie auch weiterhin effektiv geführt werden kann, hat der Bundestag am Dienstag Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen und das Gesetzt den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Zukünftig soll nun die Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern als wichtigster Faktor dienen, um Entscheidungen in der Pandemie zu treffen. Diese Zahl wird nun den Inzidenzwert ablösen, da dieser angesichts des Fortschritts bei den Impfungen nun deutlich an Aussagekraft eingebüßt hat. Außerdem war festgelegt worden, dass die Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen ihrem Arbeitgeber darüber Auskunft geben müssen, ob sie sich gegen Covid-19 impfen gelassen haben.