Ursprünglich war gegen Ullrich wegen versuchten Totschlags ermittelt worden. Es stellte sich dann allerdings heraus, dass die Tat nur als "Fall einfacher Körperverletzung zu werten" sei, so die Staatsanwaltschaft. Die 31-Jährige habe sich demnach nicht potenziell in Lebensgefahr befunden. Ullrich soll sich bei der Frau entschuldigt und eine finanzielle Entschädigung gezahlt haben.