Pflegekosten fast unbezahlbar - Jetzt müssen Patienten sogar ihr Haus verkaufen

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Pflegekosten fast unbezahlbar - Jetzt müssen Patienten sogar ihr Haus verkaufen

News (2 / 1) 08.07.2022 23:34 / Frank Symbolbild imago


Auch Angehörige müssen sich an Kosten der Pflege beteiligen

In extremen Fällen müssen sich auch die Angehörigen der Pflegebedürftigen an den Kosten für die Pflege beteiligen. Dies gilt zum Beispiel für die Ehepartner. Doch seit 2020 können auch die Kinder zur Kasse gebeten werden, wenn deren Jahres-Einkommen über 100.000 Euro Brutto liegt. Einziger Lichtblick: Einen Kredit müssen die Pflegebedürftigen nicht aufnehmen. In diesen Fällen tritt unverzüglich das Sozialamt ein. "Angehörige sollten nicht warten und sich verschulden“, rät Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Denn: Das Sozialamt übernimmt die Kosten ab dem Antrag, doch eine Rückzahlung von Auslagen existiert nicht. Wer sich nicht dem Risko aussetzen will, sich finanziell zu ruinieren kann auch eine

private Pflegeversicherung abschließen. Allerdings lohnt es sich hier vor dem Abschluss Leistungen und Beiträge zu vergleichen. Auch von Seiten der Politik will man den Pflegebedürftigen nun helfen. Ab dem Jahr 2022 wird der Pflege-Eigenanteil für Heimbewohner im Verlauf der Jahre sinken. Nach einem 1. Jahr im Heim sinkt der Eigenanteil um 5 %, nach 2. Jahren um 25 %, nach 3. Jahr um 45 % und ab dem 4. Jahr um 70 %.