Langsam mehren sich die Anzeichen, dass die Corona-Pandemie fast besiegt sein könnte. Denn nun will die brandenburgische Landesregierung den Lockdown weitgehend aufheben. Schon ab Mittwoch werden die Kontaktbeschränkungen aufgehoben, Geschäfte dürfen Kunden wieder ohne Registrierung einlassen und in Grundschulen brauchen keine Masken mehr verwendet zu werden. Auch Bordelle und Clubs sollen wieder öffnen dürfen.
Doch vor dem Vergnügen geht Sicherheit noch immer vor. Denn der Zutritt zu den Clubs wird auch weiterhin nur mit negativem Corona-Test oder einem Impfnachweise sowie den hinterlegten Kontaktdaten möglich sein. In den Clubs sollen zunächst "nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter Fläche“ erlaubt sein. Bei Tanz-Veranstaltungen unter freiem Himmel werden hingegen bis zu 1.000 anwesende Gäste möglich sein. Für die Durchführung müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegen, sämtliche Daten der Gäste registrieren und den Zutritt steuern. In Berlin sollen die Clubs dagegen auch weiterhin geschlossen bleiben. In Brandenburg wird nun auch die Testpflicht in
Kinos, Kneipen, Theatern und beim Sport abgeschafft werden. Dies soll in alIen Städten und Landkreisen gelten, wo der Inzidenzwert unter 20 liegt. Weiterhin getestet werden soll dagegen in Schulen, medizinischen Einrichtungen, Tanz-Clubs, Bordellen und beim Kontaktsport in Hallen. Wegfallen sollen die Tests dagegen in Gaststätten (auch innen), Hotels, Oberschulen, Fahr-, Musik- und Volkshochschulen, Unis, Theater, Kinos, Schwimmhallen und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Der Entwurf der neuen Verordnung sieht hier bis zu 1.000 Teilnehmer vor. Bei einem Anstieg über Inzidenzwert 20 müsste allerdings erneut getestet werden.