Corona-Lüge?! Haben uns die Krankenhäuser belogen - Brisanter Bericht des Bundesrechnungshofes aufgetaucht

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Corona-Lüge?! Haben uns die Krankenhäuser belogen - Brisanter Bericht des Bundesrechnungshofes aufgetaucht

News (2 / 1) 11.06.2022 23:33 / Simo Symbolbild imago


Intensivbetten-Belegung war für Bundeskanzlerin Kriterium für Lockdown

In dieser Konstellation sieht der Rechnungshof einen gefährlichen Anreiz, dass die Krankenhäuser die Zahl freier Intensivbetten nach unten rechnen könnten. "Nach Beobachtung des RKI entspannten sich zwar zeitweise die Fallzahlen auf den Intensivstationen. Allerdings sei der Anteil der freien, betreibbaren Betten insgesamt niedrig geblieben“, schreibt der Rechnungshof in seinem Bericht und fährt dann fort: "Die gemeldeten Daten seien daher nicht mehr für eine Bewertung der Situation geeignet.“ Doch auf diesen Zahlen basierten wichtige Entscheidungen. Beispielsweise ob Deutschland in einen Lockdown geht oder nicht. Häufig hatte die Bundesregierung genau diese Zahlen herangezogen, wenn es darum ging schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus durchzusetzen. Sogar am 16. April hatte Bundeskanzlerin dieses Argument für die Durchsetzung der "Bundesnotbremse" im Bundestag genutzt. "Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen“, hatte Merkel damals argumentiert und zuvor bereits Hilfe von DIVI-Präsident Gernot Marx (55) erhalten: "Wir rennen sehenden Auges ins Verderben,“ forderte der Mediziner schon seit Ende März. Doch offenbar war zu diesen Zeitpunkt bereits bekannt, dass die Krankenhäuser zu niedrige Zahlen an verfügbaren Intensivbetten gemeldet hatten. Dies geht aus zahlreichen "E-Mails und Telefonaten“ an das RKI hervor.

Das steckt hinter den Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser

Die Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser werden nicht direkt vom Bund an die Kliniken gezahlt, sondern auf die Bundesländer und dann auf die einzelnen Regionen verteilt. Doch auf die Liste der Ausgleichszahlungen kommen die Kliniken nur, wenn sie als besonders bedürftig eingestuft werden. So entsteht also ein Motiv sich bedürftiger darzustellen, als die Kliniken eigentlich sind. Schon Anfang 2021 hatte das RKI daher dem Gesundheitsminister empfohlen sich bei den Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser zukünftig nicht mehr nach den Daten des DIVI‐Intensivregister zu richten. Vom Ministerium war dieser Hinweis laut dem Bericht der Rechnungshofes tatsächlich aufgegriffen worden. So gab es einen Erlass vom 8. Februar 2021 in denen das RKI aufgefordert wird, die DIVI-Zahlen über Engpässe in bestimmten Regionen nur noch bei vollkommern Nachvollziehbarkeit umzusetzen. "Bei auffälligen Korrekturbitten sollten Änderungen unterbleiben und die Krankenhäuser bzw. Länder zur Begründung aufgefordert werden.“ Mehr unternahm das Gesundheitsministerium aber wegen dieses Themas nicht. Offenbar hatte Gesundheitsminister Spahn keine Meldung an "den für die Kontrolle in diesem Bereich geschaffenen Beirat“ oder die Bundesländer gemacht, kritisiert der Rechnungshof.