Daraufhin hatte das Gericht bestimmt, dass der Sänger sich innerhalb einer Frist bis zum 1. Oktober 2020 hätte melden können, um ihn nicht für tot zu erklären. Die Frist ist mittlerweile schon längst abgelaufen. Nach Angaben von "Bunte.de“ soll die Toterklärung von Küblböck bereits im Bundesanzeiger zu finden zu sein. "Als Zeitpunkt des Todes wird der 09.09.2018, 08:55 Uhr (Ortszeit) festgestellt“, steht dort geschrieben. Und weiter heißt es: "Der Beschluss wird mit Rechtskraft wirksam. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlass zur Last.“