Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten - Darf die Polizei Wohnungen kontrollieren?

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Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten - Darf die Polizei Wohnungen kontrollieren?

News (2 / 1) 24.12.2021 00:33 / Olga Symbolbild imago


So sehen die Kontaktbeschränkungen im Überblick aus

Bis zum 23. und ab dem 27. Dezember 2020 dürfen sich nur maximal maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren bei dieser Aufzählung nicht mitgezählt werden. An Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen darf diese Regelung dann ein wenig gelockert werden. An diesen Tagen ist ein "Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahren" möglich. Dabei soll es dann auch keine Rolle spielen aus wie vielen Haushalten diese eingeladenen Personen stammen. Allerdings müssen alle Personen dem "engsten Familienkreis" angehören. Dazu zählen "Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige". Bleibt zu hoffen, dass diese Regeln nicht wieder für einen Anstieg der Infektionszahlen sorgen.