Offenbar liegt die Genehmigung tatsächlich vor. Doch diese ist den bekannten Schlagerstar offenbar teuer zu stehen gekommen. Denn jetzt stellt Matthias Reim klar, dass ihm bereits beim ersten Mal als er den Song gehört habe aufgefallen sei, dass der Wendler seinen Song geklaut habe. Daraufhin habe Reim dann seinen eigenen Verlag darauf aufmerksam gemacht, dass eine große Ähnlichkeit zwischen den Songs bestehe. Wenig später wurde dann ein offizielles Gutachten über die beiden Songs in Auftrag gegeben. "Dieses hat ergeben, dass sein Song von meinem abgekupfert ist“, erklärt Reim. Anschließend hatten Reims Anwälte rechtliche Schritte gegen den Wendler eingeleitet. "Wir haben jetzt in der Sache gewonnen, die Anwälte von Michael Wendler mussten sich geschlagen geben. Wendler darf das Lied weiter singen, muss dafür aber Kohle abdrücken“, erklärt Reim bei der "Bild“. Wie es scheint kommt es im Augenblick also tatsächlich knüppeldick für den Wendler.