Bei der jetzt getroffenen Entscheidung verweist die Landesregierung auf die von Bund und Ländern getroffene Entscheidung für einen Teil-Lockdown. In einem Zeitraum von zunächst 4 Wochen soll das "Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt" werden. Deshalb will Schleswig-Holstein in den kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen anbieten. Lediglich aus beruflichen oder sozial-ethisch Gründen (zum Beispiel Sterbebegleitung) sowie medizinisch veranlassten Zwecken (Krankenhausaufenthalt), seien Ausnahmen auch in diesem Zeitraum erlaubt, wie ein Regierungssprecher bestätigte. Genaue Einzelheiten sollen in der Landesverordnung geregelt werden, die am Sonntag erarbeitet und veröffentlicht werden soll. "In Kraft treten wird die neue Verordnung am Montag", hieß es aus Kreisen der Landesregierung am Freitag.