Allerdings wurden nun auch Einschränkungen gemacht. Nicht gezahlt werden sollen die Entschädigungen, wenn die Familie zum Beispiel eine vermeidbare Reise in ausländische Risikogebiete antritt. In diesem Fall wird nach der Rückkehr für die Zeit der obligatorischen Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung mehr bezahlt. Ausgenommen von dieser Regel seien lediglich "außergewöhnliche Umstände". Dazu zählen die Geburt eigener Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Wer allerdings wegen privater Feiern, Urlaubsreisen oder aufschiebbarer Dienstreisen in ausländische Risikogebiete fliegt, kann nicht mit Entschädigungen rechnen. Zur Bestimmung der Risikogebiete gilt die Online-Liste des Robert-Koch-Instituts.
Durch die neue Regelung soll das Bundesgesundheitsministerium zukünftig ebenfalls regeln können, das auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben. Außerdem soll in der Zukunft die Nutzung einer digitalen Einreiseanmeldung nach Aufenthalten in Risikogebieten gesetzlich vorgeschrieben werden. In der Praxis soll zudem der Einsatz von neuen Schnelltests erleichtert werden. Um die Kapazitäten im Kampf gegen das Coronavirus auszuweiten, sollen für die Diagnosen der Corona-Proben zukünftig auch tiermedizinischer Labore genutzt werden dürfen. Gesundheitsminister Spahn stellte unterdessen klar, dass die aktuelle Lage ernst sei. Nun seien schnelle Reaktionen erforderlich, um die Ausbreitung des Virus wieder einzudämmen.