Im zuständigen Gesundheitsamt des Landkreise wurde nun für diesen dringlichen Fall eine Arbeitsgruppe gebildet, die über die zu treffenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus entscheiden sollen. Im Augenblick werden mögliche Maßnahmen zwischen der Stadt Ulm und dem Alb-Donau-Kreis besprochen. Der Landkreis hat bereits entsprechende Quarantäne- und Infektionsschutzmaßnahmen angekündigt. In dem Betrieb wurden die Mitarbeiter, wie es die Corona-Verordnung vorschreibt, einmal in der Woche getestet. Allerdings soll der Betreiber des Schlachthofs eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben. Dies wurde vom zuständigen Gesundheitsamt jedoch abgelehnt. "Die wöchentlichen Reihentestungen der Beschäftigten haben nun dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zeitnah erkannt werden konnte", stellen die Behörden klar. Zuvor hatten bereits mehrere regionale Medien über diesen Fall berichtet.