An der Möglichkeit zu reisen ändert dies jedoch wenig, Dies bestätigte heute eine Mitarbeiterin des Auswärtigen Amtes. Man werde zukünftig lediglich wieder zu einem differenzierten System der Bewertung übergehen. Trotzdem kann es auch durch diese Änderung vorkommen, dass für alle Länder, die den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschreiten, weiterhin die Einschätzung als Riskogebiet gilt und somit eine Reisewarnung erhoben werden muss. Im Augenblick wird lediglich für die europäischen Länder eine solche Differenzierung gemacht.
Gleichzeitig stellte man von Seiten des Auswärtigen Amtes erneut klar, dass eine Reisewarnung kein Verbot für eine Reise in das betroffene Zielgebiet darstelle. Die Reisewarnung soll lediglich abschreckende Wirkung vor einer geplanten Reise haben. Touristen und Geschäftsleute können aber letztendlich selbst entscheiden, ob sie das Risiko einer Reise in ein Land mit Reisewarnung antreten oder nicht. Die Reisewarnung erlaubt den Verbrauchern allerdings Buchungen in Zielgebiete für die eine Reisewarnung besteht, kostenfrei zu stornieren. Die aktuellen Reisewarnungen wurden von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) am 17. März des Jahres eingeführt, als die steigenden Corona-Infektionszahlen diese Maßnahme notwendig gemacht hatten. Damals wurde eine Reisewarnung für Reisen in fast alle 200 Länder der Welt ausgerufen. Seit Juni wurde diese Anzahl reduziert, weil für die europäischen Länder sowie die Staaten des grenzkontrollfreien Schengen-Raums und die Länder Großbritannien, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat bereits jetzt wieder individuelle Einschätzungen der Lage vorgenommen werden.