Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht nach den Sommerferien eingeführt, während die restlichen Bundesländer das Tragen von Masken lediglich auf dem Pausenhof und im Schulgebäude gefordert haben. Doch nun lässt NRW diese Regelung zum 31. August auslaufen. Ab dem 1. September fällt die Pflicht zum Tragen von Masken im Unterricht damit weg.
Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (CDU), hat am Donnerstag in Düsseldorf bestätigt, dass das Tragen von Masken im Schulunterricht ab dem 1. September keine Pflicht mehr ist. Allerdings gelte die Maskenpflicht in Schulgebäuden weiterhin außerhalb des Unterrichts. Um die Schüler vor Corona-Infektionen zu schützen, mussten die Schüler in NRW seit dem Schulstart nach den Sommerferein im Unterricht eine Maske tragen. Dies hatte alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen betroffen. Von dieser Regel waren lediglich Grund- und Förderschüler der Primarstufe ausgeschlossen. Gerade erst vor einigen Tagen hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht noch einige Klagen gegen die Maskenpflicht in den Schulen zurückgewiesen. Das Gericht hatte argumentiert, dass das Tragen von Masken aus medizinischer Sicht ein wirksamer Schutz gegen die Verbreitung des Virus sei,. Außerdem gäbe es keine Erkenntnisse, dass das Tragen von Masken den Abbau von Kohlendioxid oder die Aufnahmen von Sauerstoff in relevanter Weise beeinträchtige.