In den mitgeführten Dokumenten konnte die Frau beweisen, dass der Mann bereits 2008 gestorben war und anschließend an seinem Wohnort in der Nähe der griechischen Stadt Thessaloniki beerdigt worden war. Nach einer Prüfung der Dokumente stellten die Beamten fest, dass die Überführung der Knochen durch die Frau anscheinend vollkommen rechtmäßig war. Die Staatsanwaltschaft bestätigte ebenfalls, dass in diesem ziemlich kuriosen Fall keine strafrechtliche Relevanz vorliege. Aus diesem Grund entschieden die Behörden auch, dass die beiden Frauen ihre Reise mitsamt dem Skelett im Gepäck fortsetzen durften.