Ganz ohne Absicherung bleibt das Verfahren jedoch nicht. Vor einer vollständigen Streichung muss das Jobcenter einen letzten Kontaktversuch unternehmen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte hier zunächst Bedenken angemeldet, da sie befürchtete, Betroffene könnten sich der Sanktion durch Nichterreichbarkeit entziehen. Das Arbeitsministerium stellte nun klar: Im Gesetz ist ausdrücklich eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung vorgesehen. Das bedeutet, der zuständige Sachbearbeiter muss versuchen, den Betroffenen telefonisch zu erreichen oder ihn persönlich aufzusuchen. Bleibt dieser dennoch unerreichbar, greift die vollständige Leistungssperre.
Auch beim Thema Jobablehnung wurden die Vorgaben verschärft. Künftig reicht es nicht mehr nur, ein Stellenangebot ausdrücklich abzulehnen. Schon bewusstes Blockieren oder destruktives Verhalten im Bewerbungsgespräch kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden. In diesen Fällen wird die monatliche Geldleistung vollständig gestrichen – die Mietkosten bleiben jedoch unberührt. In der Praxis dürfte die Zahl der Sanktionen weiterhin überschaubar bleiben. Nach Angaben aus Regierungskreisen wurden in diesem Jahr von rund vier Millionen arbeitsfähigen Leistungsbeziehern lediglich etwa 30.000 Fälle sanktioniert. Experten rechnen trotz der Reform nicht mit einem massiven Anstieg. Aus dem Kanzleramt heißt es dennoch: „Die neue Grundsicherung wird strenger sein als Hartz IV es je war.“ Die SPD widerspricht dieser Darstellung. Ministerin Bas betont weiterhin: „Wer mitarbeitet, hat nichts zu befürchten.“ Ziel der Reform seien ausschließlich jene, die sich konsequent verweigern.
Union und SPD machen zudem klar, dass es im parlamentarischen Verfahren kaum Spielraum für Änderungen geben wird. Weitere Verschärfungen gelten ebenso als ausgeschlossen wie eine spätere Abschwächung der Regeln. Der Gesetzentwurf wird im Januar im Bundestag beraten. In Kraft treten soll die Reform zum 1. Juli.