Vor weg - Familien die Hartz IV empfangen erhalten das Familiengeld OBEN DRAUF! Es wird keine Verrechnung geben! Für alle anderen gilt: Der Einmalbetrag beträgt 300 Euro für jedes kindergeldberechtigtes Kind. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bedeutet: Für Eltern mit hohem Einkommen wird der Bonus mit dem Steuervorteil verrechnet. Sie bekommen das Geld also erst einmal ausgezahlt. Doch: Beim Lohnsteuerjahres-Ausgleich fällt ihr Steuervorteil entsprechend geringer aus.