Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte ebenfalls Skepsis gegenüber einem Verbotsverfahren und wies auf die unklaren Erfolgsaussichten hin. Besonders in der Union gibt es Abgeordnete, die die Warnungen vor der AfD als übertrieben empfinden. Was genau im Verbotsantrag vorgeschlagen wird, ist noch nicht vollständig bekannt. Im Kern soll ein Verfahrensbevollmächtigter die Beweise für ein AfD-Verbot zusammentragen. Nur das Bundesverfassungsgericht hat die Macht, über ein Verbot oder einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung zu entscheiden. Die Hürden für ein Verbot sind hoch: Eine Partei muss nach dem Bundesinnenministerium "planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen“ wollen. Im Fall der NPD wurde jedoch ein Verbot abgelehnt, weil die Richter nicht ausschließen konnten, dass der Staat Einfluss auf die Partei nahm. Die Antragsteller beabsichtigen, eine Frist von zwei Monaten zwischen der Verabschiedung des Antrags und der Einreichung beim Bundesverfassungsgericht einzurichten, um eine „Staatsfreiheit“ der AfD herzustellen, indem V-Leute abgezogen werden. Ob die Behörden dieser Aufforderung nachkommen werden, ist umstritten.
Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic erklärte, dass sie niemanden kenne, der gegen ein AfD-Verbot sei, betonte jedoch die Bedeutung, nicht zu scheitern. Die Angst vor einem Urteil zugunsten der AfD ist groß, ebenso wie die Sorge, dass ein Scheitern des Antrags als Persilschein für die Partei interpretiert werden könnte. Gegner des Verbotsantrags argumentieren, dass die AfD durch ein laufendes Verfahren gestärkt wird. Kritiker innerhalb von SPD und Grünen bemängeln, dass der Antrag keine ergebnisoffene Beweissammlung vorsieht. Die Grünen fordern, dass die Bundesregierung die Beweissammlung vorantreibt. Die Verantwortung liegt nun bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die sich bislang skeptisch zeigt, aber ein Verbotsverfahren nicht ausschließt. Sie betont, dass ein Parteienverbot kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein sollte, sondern ein letztes Mittel des Rechtsstaats. Ein Rückschlag für den Antrag könnte auch bedeuten, dass sich die SPD-Abgeordneten gegen ihre eigene Ministerin stellen.