Merz bezieht sich dabei auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Staaten erlaubt, in Notlagen eigenständig über Politikbereiche zu entscheiden, die normalerweise in die Zuständigkeit der EU fallen. Dies umfasst auch Fragen der Migration und des Grenzschutzes.