Jan Krumlovsky (43), Sachsen-Chef der Gewerkschaft der Polizei, wird noch deutlicher: "Wer durch Urkundenfälschung unrechtmäßig auf einem Behindertenparkplatz parkt, zeigt, dass er nicht geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Hier sollte die Fahrerlaubnisbehörde einschreiten.“ Für das unrechtmäßige Parken auf einem Behindertenparkplatz droht ein Verwarngeld von 55 Euro. Die Stadt Leipzig möchte sich wegen "Persönlichkeitsrechten“ nicht näher zu Müllers Fall äußern. Ein Sprecher erklärte, dies gelte auch für mögliche behördliche Maßnahmen. Der Vorwurf der Urkundenfälschung stellt jedoch ein ernstes Delikt dar. "Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich die Fälschungsvorwürfe bestätigen, handelt es sich um eine Straftat der Urkundenfälschung in Verbindung mit Betrug. Bei Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine hohe Geldstrafe“, erklärt Rechtsexperte Gerhard Rahn (51). Bereits am Freitag könnte Melanie Müller erneut vor dem Leipziger Amtsgericht erscheinen, um ihren Hitlergruß-Prozess abzuschließen. In diesem Verfahren hatte sie zuletzt unentschuldigt gefehlt.