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05.08.2024 15:15 imago

15-Jähriger tötet Mitschüler durch Schuss in den Hinterkopf - mitten in Deutschland auf dem Schulhof!

Blaulicht (2 / 2)

Jugendlicher wegen Mordes verurteilt

Die Staatsanwaltschaft sah die Tat als Mord an, da der Schuss von hinten fiel und somit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Sie forderte eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten sowie die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung und eine Unterbringung des Jugendlichen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte hingegen, dass kein Mordmerkmal, insbesondere nicht die Heimtücke, vorliege und forderte eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags, ohne Sicherungsverwahrung. Die Eltern des getöteten Jungen traten als Nebenkläger auf und unterstützten weitgehend die Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie wünschten sich vor allem Klarheit über das Motiv der Tat.