Neonazis feiern sich Mitten in Deutschland! Nazis treffen sich in Eschede zur Sonnenwendfeier

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Neonazis feiern sich Mitten in Deutschland! Nazis treffen sich in Eschede zur Sonnenwendfeier

Blaulicht (2 / 1) 22.06.2024 11:46 von Simo Symbolbild imago


Dabei beobachteten sie eine "Sonnenwendfeier“, die an die Veranstaltungen der Hitlerjugend ab 1933 erinnerte. Männer in weißen Hemden und dunklen Cordhosen sowie Frauen in braunen Röcken marschierten im Takt von rot-weißen Trommeln zu einer Feuerschale, in der eine große Holzrune brannte – das Symbol der "Operation Lebensborn“, die unter der SS während der NS-Zeit durchgeführt wurde, um die Geburten "arischer“ Kinder zu fördern und auch Kinder aus besetzten Gebieten zu verschleppen. Zunächst war das Neonazi-Treffen für den längsten Tag des Jahres, den Samstag, geplant, wurde jedoch offenbar heimlich vorverlegt, möglicherweise aufgrund von Gegenprotesten, unter anderem von Gewerkschaften und der Evangelischen Landeskirche, bei denen auch die frühere Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann (66) teilnehmen wollte. Die Polizei hatte mit 200 Neonazis gerechnet, aber am vergangenen Wochenende waren es 50.

Teilnehmer drohen Anzeigen

Doch wie ist es überhaupt möglich, solche Neonazi-Treffen zu erlauben? "Solange eine Veranstaltung im privaten Bereich stattfindet und nicht im öffentlichen Raum, ist grundsätzlich keine Anmeldung

erforderlich. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass mehr als 200 Personen teilnehmen, dann gelten bestimmte Anforderungen wie Rettungswege“, erklärt Christian Simonis (47), Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund gegenüber BILD. Er fügt hinzu: "Eine solche Feier wie in Eschede kann also unter bestimmten Bedingungen auf privatem Gelände durchgeführt werden. Allerdings könnten Teilnehmer unter anderem gegen Paragraf 90a des Strafgesetzbuches verstoßen haben, etwa durch das Tragen von schwarz-rot-goldenen Sturmhauben in Verbindung mit Nazi-Symbolik. Diese Nationalfarben stehen unter besonderem Schutz und dürfen nicht verächtlich gemacht werden. Für solche Vergehen drohen bis zu drei Jahre Gefängnis!“