Im freien sollen sich bis zu 10 Personen zusammen aufhalten dürfen, oder mit den Angehörigen zweier Hausstände. Die Zahl der
Menschen, zu denen man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten
und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Versammlungen und Veranstaltungen mit eigenen Hygienekonzepten, sind davon ausgeschlossen und können höhere Teilnehmerzahlen haben. Auch private Treffen zu Hause sollen weiter beschränkt sein. Die Zahl der Personen ist ebenfalls auf höchstens zehn oder die Angehörigen zweier Hausstände zu beschränken. Wo die
Möglichkeit besteht, sollten die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.