Informationen zum Zustand des betroffenen Passagiers wurden aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben, da Fluggesellschaften keine Einzelheiten zu in Not geratenen Personen veröffentlichen. Ein medizinischer Notfall an Bord eines Flugzeugs ist einer der wenigen Gründe, wegen dem ein Pilot die Berechtigung hat, einen sogenannten Luftnotfall auszurufen. Da jedoch nicht die Sicherheit der gesamten Passagierschaft gefährdet war, wird in diesem Fall von einer Sicherheitslandung gesprochen, nicht von einer Notlandung.