Der Prozessbeginn in Dresden offenbarte unterschiedliche Sichtweisen auf die Geschehnisse jener Nacht. Während der Angeklagte über seine Anwältin behauptete, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen und berief sich darauf, dass die Studentin ihn geküsst habe, schilderte das Opfer die Ereignisse als Vergewaltigung, die sie in Todesangst und Sorge um ihren fünfjährigen Sohn versetzt habe. Der Richter fand klare Worte für das Verhalten des Angeklagten und sprach ein Urteil aus, das den Taxifahrer wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilte. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch es unterstreicht die Verantwortung, die Dienstleister wie Taxifahrer für die Sicherheit ihrer Fahrgäste tragen.