Die betroffenen Produkte sind Schlemmerkäse (60 Prozent Fett) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 25. Juli und 1. August, Osterkäse (60 Prozent Fett) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 22. September, die Sorte Westwind (55 Prozent Fett) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19. September und Nordseekäse (55 Prozent Fett) mit dem Datum 26. September. Kunden haben die Möglichkeit, den Käse in den Geschäften zurückzugeben. Dazu ist es nicht notwendig den Kassenbon vorzulegen, um den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Die betroffenen Bundesländer in denen die Käsesorten verkauft wurden sind neben Schleswig-Holstein auch Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Dort sollten die Verbraucher also besonders vorsichtig sein.