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Heizungs-Schock! Gas- und Ölheizungen sollen früher verboten werden - das müssen Sie jetzt wissen:

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Heizungs-Schock! Gas- und Ölheizungen sollen früher verboten werden - das müssen Sie jetzt wissen:
18.03.2024 11:29 von FrankSymbolbild

Schock für deutsche Haushalte! Deutschlands Weg zur Klimaneutralität: Das Ende von Gas- und Ölheizungen kommt viel früher! Bis zum Jahr 2045 hat sich Deutschland zum Ziel gesetzt, klimaneutral zu sein. Ein bedeutender Schritt auf diesem Weg ist die Ablösung von Gas- und Ölheizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Doch die Pläne für den Ersatz dieser Heizungen nehmen eine überraschende Wendung, denn die Europäische Union (EU) plant, ein früheres Verbot einzuführen. Was bedeutet das für Privathaushalte und Eigentumsbesitzer?

EU setzt auf beschleunigten Umstieg

Das neue Heizgesetz in Deutschland sieht vor, dass ab 2045 in Haushalten keine fossilen Brennstoffe mehr für Heizzwecke, Kochen oder Warmwasser genutzt werden dürfen. Dies gibt den Kommunen zwei Jahrzehnte Zeit, ihre Wärmeversorgung entsprechend umzuplanen. Es wird erwartet, dass dort, wo es möglich ist, Fern- oder Nahwärme genutzt wird. In Gebieten ohne kommunale Wärmeplanung sollen Haushalte auf alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermie umsteigen.

Die EU jedoch hat den Zeithorizont für den Umstieg verkürzt. Das Europäische Parlament schlägt vor, ein Verbot für das Jahr 2040 einzuführen, was bedeuten würde, dass die Umrüstung der Heizsysteme bereits in den nächsten 16 Jahren erfolgen müsste. Die EU-Kommission bestätigte gegenüber FOCUS online, dass ein Klimaziel für 2040 der Industrie und den Bürgern helfen würde, die Weichen für Klimaneutralität bis 2050 zu stellen. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten diesem Vorschlag zustimmen, und Deutschland würde dann auch an diese Vorgaben gebunden sein.

Mögliche Übergangsregelungen und Ausnahmen

Es gibt Hinweise darauf, dass die Bundesregierung eine Übergangsregelung in den endgültigen Gesetzentwurf aufnehmen könnte, die parallel zu den bisherigen Plänen bis 2045 gilt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz signalisiert, dass die Gesetzeslage geprüft und möglicher Umsetzungsbedarf evaluiert wird. Zudem existiert bereits eine Regelung, die einen Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren vorschreibt, mit Ausnahmen für bestimmte Kesseltypen..

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