Sie plant, in Sachsen zu regieren, führt in Umfragen zur Landtagswahl am 1. September und vergibt bereits Ministerposten. Doch nun wird die sächsische AfD von einem handfesten Nazi-Skandal erschüttert, bei dem der Landtagsabgeordnete und Jurist Roland Ulbrich (62) im Mittelpunkt steht.
Eine knappe Presseinformation der sächsischen AfD-Landtagsfraktion sorgte zunächst für Aufsehen. Die Pressestelle informierte, dass der Landesvorstand in Abstimmung mit dem AfD-Bundesvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen Ulbrich beantragt habe. Ebenso solle auf der nächsten Fraktionssitzung auf Vorschlag des Fraktionsvorstandes ein Ausschluss aus der sächsischen Landtagsfraktion erfolgen. Die Hintergründe blieben zunächst äußerst nebulös, und auf konkrete Nachfrage wollten sich weder Pressesprecher noch Abgeordnete dazu äußern. Es hieß lediglich, dass Ulbricht in schwerwiegender Weise gegen die Parteigrundsätze verstoßen habe.
BILD erfuhr, dass Ulbrich, bisher Vizepräsident des AfD-Bundesschiedsgerichtes, in dieser Funktion in der vergangenen Woche ein bizarres Urteil skandalös begründet hatte. Ein AfD-Sympathisant habe versucht, Parteimitglied zu werden und dies mit seiner "arischen Abstammung" begründet. Weil der zuständige Kreisverband das Ansinnen ablehnte, zog der Mann vor das Schiedsgericht und scheiterte. Dennoch hatte Ulbrich den Urteilsspruch dem Vernehmen nach mit dem Reichsbürgergesetz von 1935 begründet – dem rassistischen Gesetz von Adolf Hitler. Die AfD hält sich zu den Details des Urteilsspruchs und der Begründung extrem bedeckt. Der gezogene Nazi-Vergleich sei selbst für AfD-Verhältnisse zu rechtsextrem, obwohl Ulbrich die Aufnahme des Möchtegern-"Ariers" ablehnte. Möglicherweise spielen auch offene Rechnungen mit Ulbrich bei der Reaktion der Partei eine Rolle. Das Reichsbürgergesetz von 1935 hatte unter anderem festgelegt, dass Staatsangehörige jüdischen Glaubens nicht als Reichsbürger galten und zwangsweise in den Ruhestand versetzt wurden.