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Impfpflicht durch die Hintertür? Neues Infektionsschutzgesetz von Jens Spahn in der Kritik!

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Impfpflicht durch die Hintertür? Neues Infektionsschutzgesetz von Jens Spahn in der Kritik!
05.05.2021 23:33 von TorbenSymbolbild imago

Gerade arbeitet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (39, CDU) mit Hochdruck an der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetz. Denn am 7. Mai wird das Infektionsschutzgesetz zum ersten Mal vor dem Bundestag debattiert. Wenn alles läuft wie geplant, sollen am 11. Mai Experten angehört werden, damit das gesamte Gesetz bereits am 15. Mai im Bundesrat abgesegnet werden kann. Doch jetzt gibt es selbst in den eigenen Reihen Kritik an Spahns Gesetzesentwurf.

Diese Passage bereitet einigen Experten Kopfzerbrechen

Besonders eine Passage sorgt bei den Kritikern für Unmut. In §28 Abs. 1, Satz 3 steht geschrieben: „Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach §22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“ Mit einfachen Worten ausgedrückt bedeutet dies: Was eigentlich lediglich als Ausnahme bei „epidemiologischen Lagen“ gedacht ist, führt im Umkehrschluß zu einer vorgeschriebenen Impfpflicht, die bis zum Entzug von Freiheitsrechten gehen kann, wenn eine Person keinen Impfpass oder eine Arzt-Bescheinigung vorweisen kann. Auf dieser Grundlage könnte den Menschen aufgrund des Verdachts einer Erkrankung verboten werden, öffentliche Orte zu betreten oder zur Quarantäne gezwungen werden, wenn sie keine Immunität durch eine Impfung vorweisen können.

Was plant der Bundesgesundheitsminister genau?

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