Auch die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen des Bundeslande sollen ab dem 11. Mai wieder Besuch erhalten dürfen. Voraussetzung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der von den Heimen gestellt wird. Einer der Gründe für die beschlossenen Lockerungen ist mit Sicherheit auch die relativ niedrige Anzahl von Infektionen mit dem Coronavirus in Sachsen-Anhalt. Dort wurde das Virus bei lediglich 1.600 Menschen nachgewiesen. 44 der infizierten Patienten sind an den Folgen der Viruserkrankung gestorben.