Polizei erschießt mit Messer bewaffneten Mann (49)!

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Polizei erschießt mit Messer bewaffneten Mann (49)!

Blaulicht (2 / 1) 15.01.2024 18:15 / Simo Symbolbild imago


Ermittlungen sollen Klarheit bringen

Die Polizei bittet Zeugen, Fotos und Videos des Vorfalls zu übermitteln. Die Hintergründe, warum der Mann den Notruf wählte und warum er die Polizisten bedrohte, sollen nun vom Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg ermittelt werden.

Polizisten dürfen laut dem Innenministerium ihre Dienstwaffe nur als "Ultima Ratio" einsetzen, also als äußerstes Mittel. Der jeweilige Beamte entscheidet im Einzelfall, ob er "unmittelbaren Zwang" anwendet, wobei er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen muss. Das LKA soll nun untersuchen, ob die Polizisten im Fall des getöteten Messer-Mannes gemäß diesen Vorgaben gehandelt haben.