Corona: Steuern zurückfordern wegen Homeoffice! So bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück!

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Corona: Steuern zurückfordern wegen Homeoffice! So bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück!

Lifestyle (2 / 1) 19.04.2021 23:33 / Günter Symbolbild imago /shutterstock


Ein wenig unterschiedlich verhält es sich jedoch mit eventuellen Bonuszahlungen, die ein Arbeitgeber den Angestellten in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 zahlen möchte. Bei Beträgen bis zu 1.500 Euro entfallen sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge. Dies gilt unabhängig von der Branche in der der Arbeitnehmer tätig ist. Es gilt jedoch zu beachten, dass betriebliche Zuschläge zum Kurzarbeitergeld nicht unter diese Regelung fallen.

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Wichtige Informationen zum Kurzarbeitsgeld

Da das Kurzarbeitergeld eine Lohnersatzleistung darstellt, ist es übrigens steuerfrei. Man muss jedoch den Progressionsvorbehalt beachten. Im Klartext bedeutet dies, dass die Leistung des Kurzarbeitsgeld trotz Steuerfreiheit den eigenen Steuersatz erhöhen kann. Außerdem fallen auf das Kurzarbeitergeld Sozialabgaben an. Als Grundlage wird hier fiktives Entgelt genommen, das regulär bei 80 Prozent des üblichen Bruttoverdienstes liegt. Die Beiträge, die für das Kurzarbeitergeld zu entrichten sind, werden vom Arbeitgeber geleistet. Der Beschäftigte zahlt lediglich die Sozialabgaben für den Teil seines Einkommens, für den er gearbeitet hat. Die Lohnsteuer ist von diesen Sonderegelungen nicht betroffen. "Für den Arbeitnehmer ändert sich nichts, die Lohnsteuer wird weiterhin abgezogen und er bekommt das gleiche Nettogehalt", bestätigt Reina Becker.