Die Anklage gegen Daniel T. lautet auf Vergewaltigung und Einbruch, jedoch konnte ihm keine Beteiligung an der Tötung des Kindes nachgewiesen werden, erklärte Staatsanwalt Matthias Goers am Dienstag. Der elfjährige Mitbewohner soll das Mädchen aufgrund eines Streits getötet haben. Es wurde bekannt, dass sich die beiden Kinder nur deshalb in derselben Gruppe befanden, weil die meisten Bewohner des Kinderheims sich auf einer Ski-Freizeit befanden.
Da der elfjährige Junge aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, wurde er von den zuständigen Behörden in Obhut genommen. Es wird berichtet, dass er bereits zuvor wegen Übergriffen auffällig geworden sei. Daniel T. hingegen befindet sich weiterhin in Haft. Im Rahmen der Ermittlungen hat er den Großteil der ihm zur Last gelegten Taten gestanden.