Von den drei weiteren Anklagepunkten wurde Weinstein allerdings freigesprochen. Er habe sich nur der Vergewaltigung in einem minder schweren Fall schuldig gemacht. Auch die zwei schwersten Anklagepunkte wegen wiederholter sexueller Angriffe sah die Jury als nicht erwiesen an und sprach ihn frei. Bei einem Schuldspruch hätte ihm eine lebenslange Haftstrafe gedroht.
Bei diesen Anklagepunkten des "predatory sexual assault" (zu Deutsch: "Raubtierhafter sexueller Angriff") legte die Staatsanwaltschaft Weinstein ein "raubtierhaftes" Verhaltensmuster gegenüber Frauen zur Last. Berichten zufolge waren sich die Geschworenen genau bei diesen Punkten zuvor offenbar uneins gewesen. Eine Anfrage, ob sie in allen fünf Anklagepunkten zu einem einstimmigen Ergebnis kommen müssten, wurde von der Staatsanwaltschaft und vom verhandelnden Richter bejaht. Daraufhin wurden die Beratungen weitergeführt - mit dem jetzigen Ergebnis.