Die Kammer habe dem Kind zwar grundsätzlich geglaubt, aber letzte Zweifel nicht ausräumen können, sagte der Gerichtssprecher. Demnach erinnerte sich das Kind an acht Taten, wobei in der elektronischen Behandlungsakte lediglich zwei Behandlungen vermerkt waren. Auch schilderte die Minderjährige einen Missbrauch an einem Samstag, was nicht mit den Öffnungszeiten der Praxis in Einklang zu bringen war.
Der Mediziner bestritt in dem seit Mitte Januar andauernden Prozess sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Die Plädoyers wurden am Montag gehalten. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine sechseinhalb Jahre lange Haftstrafe. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.