Wie sich später herausstellte, soll der Fahrer des Wagens die Waffen legal in Holland gekauft haben. Die Papiere über den Kauf konnte der Mann bei der Polizei vorlegen. Allerdings hatte der Waffenhändler keine Dokumente, die den Transport in Deutschland erlauben. Diese Erlaubnis hätte er vorher beantragen müssen. Zu welchem Zweck der Mann die Maschinenpistolen erstanden hat, bleibt weiterhin unklar. Nun hat die Staatsanwaltschaft Waffen und Munition erst einmal beschlagnahmen lassen. Der Fahrer durfte seine Fahrt ohne die Waffen fortsetzen, weil er einen Wohnsitz innerhalb der EU vorweisen konnte. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoff- und das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet.