Außerdem wiegt ein weiterer Vorfall schwer. Der Unglücksfahrer hatte zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Führerschein. Dieser war ihm bereits 5 Wochen vorher entzogen worden, als er von der Polizei mit 1,75 Promille am Steuer erwischt worden war. Schon bald soll ein Urteil gefällt werden. Wie Richterin Gudrun Trautmann gegenüber den Medien zu verstehen gibt, könnte der Mann nach der Rechtslage eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren erhalten. Allerdings schränkt sie ein, dass die Maximalstrafe am Amtsgericht bei 4 Jahren liegt. Für die Familie des getöteten Kindes dürfte die Haftstrafe allerdings nur ein schwacher Trost sein.