Im Verlauf des Prozesses hatte Felix K. sich dann auch noch persönlich an sein Opfer gewandt. “Ich entschuldige mich aufrichtig bei Ihnen, weil ich weiß dass sie als Rettungssanitäter jeden Tag Menschenleben retten. Sie haben nicht verdient, was passiert ist.“ Von Seiten des Rettungssanitäters war die Entschuldigung durch den Aggressor angenommen worden. Trotzdem kam der Angeklagte in dem beschleunigten Verfahren nicht um eine Strafe herum. Denn Staatsanwalt Roggenbuck verdeutlichte bei seinem Plädoyer: “Der Angriff auf einen Notdienst ist nicht zu entschuldigen, denn ihr Opfer wird dieses ungute Gefühl nun bei jedem Einsatz begleiten.“ Als Strafe forderte der Staatsanwalt 9 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 1.000 Euro, die der Angeklagte an sein Opfer zahlen sollte. Diesem Antrag schloss sich auch der Verteidiger des Angeklagten an. Schließlich sprach der Richter auch genau diesen Schuldspruch aus. Da keiner der Beteiligten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, wurde der Schuldspruch sofort rechtskräftig.