Am Montag war der Angeklagte von mehreren Polizeibeamten aus der JVA ins Gericht gebracht worden. Die Polizisten sollten auch während der Verhandlung für die Bewachung und Betreuung des Mannes zuständig gewesen sein. Wieso genau der Mann flüchten konnte, ist bislang unklar. Zur Flucht soll der Sexualstraftäter ein Fenster im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes genutzt haben. Zuvor seien dem Mann seine Fußfesseln für einen Toilettengang abgenommen worden. Doch statt auf die Toilette zu gehen, flüchtete der Mann in die Freiheit. Erst vor wenigen Monaten war es an einem Gericht im bayerischen Regensburg zu einem ähnlichen Vorfall gekommen. Damals war ein verurteilter Mörder geflüchtet. In diesem Fall konnte der entkommener Häftling allerdings wenig später in Frankreich festgenommen werden. Damals waren die Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass die mangelnde Kenntnis der baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten im Gericht durch die für die Bewachung abgestellten Polizeibeamten die Flucht begünstigt hätten. In diesem Zusammenhang hatte die bayerische Landesregierung angekündigt, die Zusammenarbeit zwischen ortsfremden Polizeikräften und örtlichen Sicherheitspersonal zu intensivieren.